Am 17. Mai 2024 hat der Europarat (englisch: Council of Europe, kurz: CoE) die erste internationale, rechtlich bindende Rahmenkonvention für KI-Systeme ins Leben gerufen - es ist das erste internationale Übereinkommen über KI. Diese Konvention stellt sicher, dass KI-Systeme während ihres gesamten Lebenszyklus menschenrechtskonform und verantwortungsvoll genutzt werden. Im Folgenden verschaffen wir uns einen Überblick über die Regeln und Inhalte dieses völkerrechtlichen Abkommens.
Was ist überhaupt eine Rahmenkonvention des Europarates?
Ein Rahmenabkommen des Europarates ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der allgemeine Grundsätze und Richtlinien zu einem bestimmten Thema festlegt. Im Gegensatz zu einem detaillierten Vertragswerk, das konkrete Verpflichtungen für die Vertragsstaaten definiert, bietet ein Rahmenabkommen mehr Flexibilität und Spielraum für die Umsetzung auf nationaler Ebene.
Was sind die Hauptziele der KI-Rahmenkonvention?
Die KI-Rahmenkonvention des Europarates zielt darauf ab, eine einheitliche rechtliche Grundlage für die Nutzung von KI-Systemen zu schaffen. Ein zentrales Ziel ist der Schutz der Menschenrechte, die Wahrung der Demokratie und die Förderung der Rechtsstaatlichkeit im Kontext der KI-Nutzung. Dies umfasst die Sicherstellung der Transparenz, Verantwortlichkeit und Gleichbehandlung sowie den Schutz der Privatsphäre und der persönlichen Daten (Art. 4, 5, 8, 9 und 11 Übereinkommen).
Wie adressiert die Konvention die Risiken von KI?
Ein wesentliches Merkmal der Konvention ist ihr risikobasierter Ansatz, der auf die Identifizierung, Bewertung, Verhinderung und Minderung von Risiken abzielt, die mit der Nutzung von KI-Systemen verbunden sind (Art. 16 Übereinkommen). Dieser Ansatz soll sicherstellen, dass mögliche negative Auswirkungen von KI auf die Menschenrechte, die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit frühzeitig erkannt und adressiert werden.
Welche spezifischen Verpflichtungen haben die Vertragsparteien?
Die Vertragsparteien der Konvention sind verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, die die Nutzung von KI-Systemen in Übereinstimmung mit den Menschenrechten sicherstellen. Dazu gehören unter anderem die Förderung der Transparenz und die Einführung von Aufsichtsmechanismen, die für die spezifischen Kontexte und Risiken maßgeschneidert sind (Art. 8 Übereinkommen). Darüber hinaus müssen Maßnahmen zur Sicherstellung der Verantwortlichkeit und Rechenschaftspflicht ergriffen werden (Art. 9 Übereinkommen).
Wie wird die Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung gewährleistet?
Die Konvention betont die Bedeutung der Gleichbehandlung und des Diskriminierungsverbots, einschließlich der Geschlechtergleichstellung (Art. 10 Übereinkommen). Vertragsparteien müssen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass KI-Systeme nicht zur Diskriminierung beitragen und dass Ungleichheiten überwunden werden, um gerechte und gerechte Ergebnisse zu erzielen.
Welche Rolle spielen Transparenz und Aufsicht?
Transparenz und Aufsicht sind zentrale Elemente der Konvention. Vertragsparteien müssen sicherstellen, dass angemessene Transparenzanforderungen und Aufsichtsmechanismen in Bezug auf die Nutzung von KI-Systemen vorhanden sind (Art. 8 Übereinkommen). Dies umfasst auch die Identifizierung von durch KI-Systeme generierten Inhalten, um die Nachvollziehbarkeit und Verantwortung zu gewährleisten.
Welche Maßnahmen müssen zur Wahrung der Privatsphäre und des Datenschutzes ergriffen werden?
Der Schutz der Privatsphäre und der persönlichen Daten ist ein weiteres zentrales Anliegen der Konvention. Vertragsparteien müssen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Privatsphäre der Individuen und deren persönliche Daten geschützt werden (Art. 11 Übereinkommen). Dies beinhaltet die Einhaltung geltender internationaler und nationaler Datenschutzgesetze und -standards.
Welche rechtlichen Abhilfen sind für Opfer von Menschenrechtsverletzungen vorgesehen?
Die Konvention sieht vor, dass Vertragsparteien Maßnahmen ergreifen müssen, um den Opfern von Menschenrechtsverletzungen, die durch die Nutzung von KI-Systemen verursacht wurden, wirksame Rechtsmittel zur Verfügung zu stellen (Art. 14 Übereinkommen). Dies umfasst die Bereitstellung relevanter Informationen über die KI-Systeme und deren Nutzung sowie die Möglichkeit, Beschwerden bei zuständigen Behörden einzureichen.
Wie wird die Umsetzung der Konvention überwacht?
Um die wirksame Umsetzung der Konvention zu gewährleisten, wird ein Follow-up-Mechanismus in Form einer Konferenz der Vertragsparteien eingerichtet (Art. 23 Übereinkommen). Diese Konferenz dient der periodischen Konsultation der Vertragsparteien zur Erleichterung der Anwendung und Umsetzung der Konvention sowie zur Überwachung der Einhaltung der Verpflichtungen.
Welche Ausnahmen gelten für die Anwendung der Konvention?
Die Konvention gilt nicht für Aktivitäten, die im Zusammenhang mit der nationalen Sicherheit stehen, es sei denn, diese Aktivitäten werden in einer Weise durchgeführt, die mit dem internationalen Recht und den demokratischen Institutionen und Prozessen im Einklang steht (Art. 3 Übereinkommen). Auch für Angelegenheiten der nationalen Verteidigung und für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, die noch nicht für die Nutzung bereitgestellt wurden, gilt die Konvention nicht, es sei denn, diese Aktivitäten haben das Potenzial, die Menschenrechte, die Demokratie oder die Rechtsstaatlichkeit zu beeinträchtigen.
Welche Verpflichtungen haben die Vertragsparteien in Bezug auf die Förderung digitaler Bildung und Fähigkeiten?
Die Vertragsparteien sind aufgefordert, die digitale Bildung und digitale Fähigkeiten in allen Bevölkerungsgruppen zu fördern, einschließlich spezifischer Fachkenntnisse für diejenigen, die für die Identifizierung, Bewertung, Verhinderung und Minderung der Risiken durch KI-Systeme verantwortlich sind (Art. 20 Übereinkommen). Dies ist entscheidend, um das Vertrauen in die Nutzung von KI-Systemen zu stärken und sicherzustellen, dass alle Beteiligten über die notwendigen Kenntnisse verfügen, um die Risiken und Chancen von KI zu verstehen und zu managen.
Wie fördert die Konvention die internationale Zusammenarbeit?
Die Konvention fördert die internationale Zusammenarbeit bei der Verwirklichung ihrer Ziele. Vertragsparteien sind ermutigt, relevante und nützliche Informationen auszutauschen und zusammenzuarbeiten, um die Risiken und negativen Auswirkungen von KI auf die Menschenrechte, die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit zu verhindern und zu mindern (Art. 25 Übereinkommen). Dies umfasst auch die Zusammenarbeit mit relevanten Interessengruppen und Staaten, die nicht Vertragsparteien der Konvention sind.
Wie werden Änderungen an der Konvention vorgenommen?
Änderungen an der Konvention können von jeder Vertragspartei, dem Ministerkomitee des Europarates oder der Konferenz der Vertragsparteien vorgeschlagen werden (Art. 28 Übereinkommen). Der Änderungsprozess umfasst die Kommunikation der vorgeschlagenen Änderung an die Vertragsparteien, die Einholung der Stellungnahme der Konferenz der Vertragsparteien und die Genehmigung durch das Ministerkomitee. Änderungen treten in Kraft, sobald alle Vertragsparteien ihre Zustimmung erklärt haben.
Ausblick
Durch die Schaffung eines internationalen, rechtlich bindenden Rahmens im Forum des Europarates werden die Menschenrechte, die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit im Kontext der KI-Nutzung geschützt und gefördert. Die KI-Konvention bietet einen umfassenden Leitfaden für die Vertragsparteien, um die Herausforderungen und Chancen der KI zu bewältigen und sicherzustellen, dass Innovationen im Einklang mit den grundlegenden Werten und Prinzipien stehen.